ASUS ROG G551JX - Aussagen zur FCC-Erklärung

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Aussagen zur FCC-Erklärung

Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb müssen die

folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden:

Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben, und .

Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempfindlich sein, auch

für Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen hervorrufen an.

Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte

der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Vorschriften wurden für

ausreichenden Schutz gegen Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt.

Dieses Gerät erzeugt und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese

ausstrahlen. Wenn es nicht entsprechend der Bedienungsanleitung installiert und

verwendet wird, kann es Störungen von Funkübertragungen verursachen. Es kann

nicht für alle Installationen gewährleistet werden, dass keine Störungen auftreten.

Falls dieses Gerät Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs verursacht, was

durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden kann, sollten Sie folgende

Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu beheben:

Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.

Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.

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Notebook PC E-Handbuch

Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche

Netzspannungskreise an.

Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen Radio-/

Fernsehtechniker.

Warnung! Um Übereinstimmung mit den FCC-Vorschriften zu gewährleisten, müssen

abgeschirmte Kabel für den Anschluss des Monitors an die Grafikkarte verwendet

werden. Die Verwendung des beigefügten Netzkabels ist unerlässlich. Verwenden

Sie nur abgeschirmte Kabel, um E/A-Geräten anzuschliessen. Änderungen oder

Modifizierungen dieses Geräts, die nicht ausdrücklich von der für Übereinstimmung

verantwortlichen Partei genehmigt sind, können das Recht des Benutzers, dieses Gerät

zu betreiben, annullieren.

(Nachdruck aus dem Code of Federal Regulations #47, Teil 15.193, 1993.

Washington DC: Office of the Federal Register, National Archives and Records

Administration, U.S. Government Printing Office.)